Eugen Völker – Runline Automation (Einzelunternehmen), [Straße], [PLZ] Dortmund. Stand: Juni 2026. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Runline Automation (Website-Erstellung, SEO, KI-Sichtbarkeit/GEO, KI-Automatisierung, Beratung). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Angebote sind freibleibend; der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Bei SEO-/GEO-Leistungen schuldet Runline die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Maßnahmen (Dienstleistung), nicht einen bestimmten Ranking-, Sichtbarkeits- oder Umsatzerfolg; die Systeme Dritter (Google, KI-Anbieter) liegen außerhalb des Einflussbereichs.
Der Kunde stellt Zugänge, Inhalte und Informationen rechtzeitig bereit und verantwortet die rechtliche Zulässigkeit gelieferter Inhalte. Verzögerungen aus seiner Sphäre verlängern Fristen.
Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. USt. Einmalleistungen sind nach Rechnung sofort fällig; Retainer monatlich im Voraus. Zahlungsziel 14 Tage. Retainer haben i. d. R. 6 Monate Mindestlaufzeit, danach 30 Tage zum Monatsende kündbar.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Drittkomponenten unterliegen ihren Lizenzen.
(1) Runline haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Runline nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen; eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist im zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Der Kunde verantwortet die regelmäßige Datensicherung.
(4) Soweit die Haftung nach (2) besteht, ist sie auf [Auftragswert / Deckungssumme der Berufshaftpflicht] begrenzt.
(5) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.
Soweit Runline personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Runline darf den Kunden nach Freigabe als Referenz nennen.
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand – soweit zulässig – Dortmund. Salvatorische Klausel. Änderungen bedürfen der Textform.
Vorlage – vor Verwendung rechtlich prüfen und Platzhalter […] ergänzen.